Thermenservice 1 Mal jährlich!

Das regelmäßige Thermenservice (Boiler, etc.) ist für jeden Wohnungsmieter und –eigentümer verpflichtend durchzuführen, um den vorgeschriebenen Wartungs- und Erhaltungspflichten zu entsprechen.

Entgegen vielen unrichtigen Meldungen obliegt es nach wie vor dem Mieter / Wohnungseigentümer für die laufende Wartung der Therme zu sorgen. Die regelmäßige Wartung hilft nicht nur Kosten zu sparen (gereinigte Geräte arbeiten effizienter und minimieren den Energieverbrauch), sie ist essentiell für den sicheren, langlebigen Betrieb der Geräte und bewahren Sie daher vor Investitionskosten in ein Austauschgerät. Im Falle eines Tausches der Therme während des Bestandverhältnisses und einer Anzeige eines Ersatzanspruchs bei Auszug, ist die regelmässige Wartung nachzuweisen, um mögliche Ansprüche zu sichern. Heben Sie daher alle Bestätigungen über Wartungen auf und legen Sie diese nach Aufforderung vor.

Bei Rückstellung der Wohnung ist immer eine ordnungsgemäße und aktuelle Thermenwartung nachzuweisen, die nicht älter als 3 Monate (Durchführungsdatum des Service) sein darf. Sollte die Therme nicht ordnungsgemäß gewartet übergeben werden, wird diese auf Kosten des Mieters durch Abzug von der Kaution gewartet.

Wir warnen hier ausdrücklich vor Billiganbietern, die meist keine ordnungsgemäße Reinigung der Geräte durchführen. Ob Anbieter überhaupt die erforderlichen Berechtigungen besitzen, derartige Wartungen durchzuführen und welche Arbeiten die Wartung umfassen muß, können Sie bei der Landesinnung der Sanitärtechniker erfragen (siehe auch www.installateurinnung.at). Am besten Sie rufen gleich den jeweiligen Hausinstallateur für die Wartung Ihrer Therme. Sie können diesen telefonisch in der Kanzlei erfragen.

Bedenken Sie stets, dass die Wartung der Therme in Ihrem eigenen Interesse erfolgt um einerseits Verbrauchskosten, die Sie direkt zu tragen haben, möglichst gering zu halten, und Stillständen ohne Warmwasser- und Heizungsversorgung vorzubeugen.


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