Wissenswertes für Mieter, Vermieter und Eigentümer
In diesem Bereich stellen wir Fakten und wissenswerte Details zu Themen vor, mit denen wir als Hausverwaltung immer wieder konfrontiert sind. Fragen, die bei uns in der Hausverwaltung sowohl von den Eigentümern der Häuser und Liegenschaften eingehen, als auch Fragen von Mietern und Wohungseigentümern fließen hier ein.
Die Energiewende, stark gestiegene Energiekosten und zunehmende Förderungsmittel im Bereich der Errichtung von Photovoltaikanlagen (kurz PV) führen nunmehr zu steigendem Interesse an der Errichtung derartiger Anlagen. Wenn keine individuelle Anlage für einen einzelnen (Wohnungs-)Eigentümer errichtet werden kann, wie dies seit der letzten Wohnungseigentumsgesetznovelle in einem Reihenhaus möglich jedenfalls möglich wäre, stellen sich zahlreiche Fragen, die hier gemeinsam mit den Wohnungseigentümern geklärt werden müssen.
mehr dazu zu Photovoltaikanlagen im Wohnungseigentum – wie umsetzen?
Die noch 2021 beschlossene Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG Novelle 2022) bringt für die Eigentümergemeinschaften doch einige interessante Änderungen mit sich. Ein Großteil der Änderungen tritt umgehend in Kraft, lediglich 2 Änderungen (erleichterte Willensbildung und Mindestdotierung der Rücklage (siehe dazu weiter unten)) werden aber erst ab den 1. Juli 2022 gelten. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Änderungen ab 2022.
mehr dazu zu WEG Novelle 2022 - was sind die wichtigsten Änderungen?
In Zeiten der behördlichen Einschränkungen ist es noch wichtiger, die Restmüllmengen zu verringern und die Möglichkeiten der Mülltrennung möglichst umfangreich zu nutzen. Mehr zu diesem Thema erfahren sie hier.
mehr dazu zu Mülltrennung wichtiger als je zuvor in Zeiten der Krise
„Die Zahlung des Mietzinses ist am 5. des Kalendermonats im vorhinein zu entrichten." (§15 Abs. 3 MRG)
mehr dazu zu Fälligkeit der Monatsvorschreibung
Die laufende Wartung von mitvermieteten Geräten laut Herstellerangaben obliegt dem jeweiligen Wohnungsnutzer bzw. Mieter/Eigentümer des Miet- oder Eigentumsobjekts.
mehr dazu zu Wartungspflichten des Mieters/Wohnungsnutzers
Der Vermieter eines Mietobjekts bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht für die Behebung jeglicher Schäden im Inneren einer Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit verantwortlich, im Wohnungseigentum bestehen sogar nur sehr geringe Pflichten der Eigentümergemeinschaft.
mehr dazu zu Wartungspflichten des Wohnungsnutzers
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist es erforderlich, die Betriebskostenpauschale zu Beginn des Jahres anzupassen. Dieses Jahr werden Wohnungsnutzer jedoch mit massiven Preissteigerungen durch die Stadtverwaltung konfrontiert sein.
mehr dazu zu Betriebskosten - Kostensteigerung durch die Stadtverwaltung
Für die Errichtung einer individuellen Satellitenanlage ist immer die Zustimmung des/der Eigentümer/s erforderlich, da für die Montage einer Antenne und der Verlegung der erforderlichen Kabel in der Regel allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden müssen.
mehr dazu zu Satellitenanlage
Nach der neuesten Entscheidung des OGH (5 Ob 17/09z) klärt der 5. Senat die in der jüngsten Vergangenheit offene Zuständigkeit für die Erhaltung einer defekten (Heiz-)Therme im Vollanwendungsbereich des MRG.
mehr dazu zu Erhaltungspflicht der Therme im MRG (Vollanwendungsbereich)
Die regelmäßige Kontrolle der Rauchfänge durch den Hausrauchfangkehrer ist unerläßlich für die Sicherheit der Mieter und Eigentümer und in der Kehrordnung geregelt.
mehr dazu zu Rauchfangkehrer – regelmäßige Kontrolle laut Kehrordnung
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