Betriebskosten - Kostensteigerung durch die Stadtverwaltung
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist es erforderlich, die Betriebskostenpauschale zu Beginn des Jahres anzupassen. Dieses Jahr werden Wohnungsnutzer jedoch mit massiven Preissteigerungen durch die Stadtverwaltung konfrontiert sein.
Unter anderen sind Wohnungsnutzer mit Preissteigerungen bei Kanalgebühren (+6%), Gas seit 01.04.2011 (+9,6%) – und das absolute Highlight: Wasser (+33%) konfrontiert.
Ein von der Wirtschaftskammer Wien herausgegebenes Informationsblatt listet die Erhöhungen vollständig auf, wobei dies nur zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages gesichert war – es ist zu hoffen, dass keine weiteren Preissteigerungen umgehend folgen:
[Auszug aus dem Informationsblatt der WKO Wien]
- Abfall: Tarifsteigerung von 3,99 Euro auf 4,24 Euro pro 120 Liter Tonne (+6,26%)
- Wasser: Tarifsteigerung von 1,30 Euro auf 1,73 Euro pro Kubikmeter Wasser (+33,1%)
- Abwasser: Tarifsteigerung von 1,78 Euro auf 1,89 Euro pro Kubikmeter Wasser (+6,2%)
- Kanal: Tarifsteigerung (+6%)
- Fernwärme seit 01.09.2011 (+8,2%)
- Gas Seit 01.04.2011 (+9,6%)
Weitere Erhöhungen, die nicht das Wohnen betreffen, jedoch ebenfalls von Seiten der Bewohner oder Gewerbetreibenden des Bundeslands Wien in Zukunft zu entrichten sind – nur auszugsweise:
- U-Bahnsteuer: Erhöhung von 0,72 Euro auf 2 Euro pro Mitarbeiter und Woche (+77,78%)
- Hundesteuer: Erhöhung von 43,60 Euro auf 72,00 Euro (65,14%)
- Kurzparkschein: Erhöhung (66,67%)
Es ist somit umso wichtiger, unnötige Betriebskosten, z.B. durch übermäßigen Wasserverbrauch oder erhöhte Anzahl der Müllgefäße durch mangelhafte Mülltrennung der Bewohner des Hauses, einzusparen. Ungeachtet dieser Einsparungsmöglichkeiten an sich sind derartige Erhöhungen der Kosten durch die Monopolbetriebe der Stadt aus meiner Sicht ein bedenkliches Signal wenn auch ohne der Kostensteigerungen bereits Gewinne auf Seiten der Stadtverwaltung erzielt wurden. Hier hätte es die Möglichkeit gegeben, Mieter bzw. Wohnungsnutzer zu entlasten in den derzeit schwierigen Zeiten. Den oft gescholtenen Vermieter stehen derartige Kostenerhöhungsmaßnahmen nicht zur Verfügung. Diese können nur den Werterhalt der Mietzinse in Höhe der Verbraucherpreisindices berücksichtigen (zB Durchschnitt 2010 +1,9%).
In der Hoffnung, dass in Zukunft keine weiteren Belastungen auf Sie von Seiten der Regierenden zukommen werden wünsche ich Ihnen einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.